Rechte
Die UN-Konvention
Menschen mit Beeinträchtigung haben die gleichen Rechte, wie alle anderen Menschen auch.
Das steht in der UN-Konvention.
Österreich hat die UN-Konvention im Jahr 2008 unterschrieben.
Es ist wichtig, dass alle Menschen mit Beeinträchtigung ihre Rechte kennen.
Denn es betrifft alle Lebensbereiche:
UN Behindertenrechts-Konvention in LL
Salzburger Behindertengesetz
Viele Bereiche des Lebens werden für Menschen mit Beeinträchtigung in Salzburg im Salzburger Behindertengesetz geregelt.
Das ist ein Problem. Denn das Gesetz ist schon mehr als 35 Jahre alt.
Deshalb stehen die Rechte aus der UN-Konvention noch nicht im Salzburger Behindertengesetz.
Gemeinsam mit der Lebenshilfe kämpft die Selbstvertretung schon viele Jahre für ein neues Gesetz.
Im Landtag wurde schon im Jahr 2011 beschlossen, ein neues Gesetz zu machen.
Seit dem Jahr 2015 gibt es einen Arbeitskreis, in dem auch Menschen mit Beeinträchtigung mitarbeiten.
Es soll nun endlich eine „Novellierung“ geben.
Novellierung heißt, dass im alten Gesetz manches umgeschrieben wird. Das ist eine Verbesserung.
Aber ein neues Gesetz gibt es immer noch nicht.
Ein neues Gesetz ist aber wichtig, damit Menschen mit Beeinträchtigung in Salzburg endlich die Rechte bekommen, die in der UN-Konvention stehen.
Kontakt
Brigitte Brandner
Selbstvertreterin
Werkstätte Bischofshofen
5550 Radstadt
Bettina Muthwill
Selbstvertreterin
Werkstätte Schwarzach
5620 Schwarzach
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