Ja zur Inklusion

Kosten und Abrechnung

Sind die Behandlungen für alle Patient*innen kostenlos?
Für die meisten PatientInnen ist die Behandlung kostenlos. BVAEB (=BVA oder ÖBB)-Versicherte und SVS-Versicherte zahlen nur dann den üblichen Selbstbehalt, wenn sie selbst versichert sind. PatientInnen, die Ihren Hauptwohnsitz nicht im Bundesland Salzburg haben, müssen einen Antrag auf Übernahme der restlichen Therapiekosten beim zuständigen Sozialamt stellen. Das Formular wird vom Ambulatorium zugeschickt. Wird der Antrag von der Behörde abgelehnt, können sie nur als Privatpatient*innen behandelt werden.

Dort, wo wir fremde Einrichtungen nutzen, z.B. Reitställe oder Kletterhallen, werden Eintrittsgebühren oder ähnliches direkt von den BetreiberInnen an Sie verrechnet.

Wird im Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie die E-Card verwendet?
Das Ambulatorium kann nicht mit E-Card abrechnen.

Wann und wie oft muss ich einen Überweisungsschein abgeben?
1 x jährlich beim Erstkontakt.

Müssen die Versicherten aller Kassen einen Überweisungsschein abgeben?
Ja. Ausnahme: Bauernkrankenkasse und Krankenfürsorgeanstalt des Magistrates Salzburg.


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